Ablesung der Wasserzähler
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Ablesezeitraum für das Abrechnungsjahr 2021/2022 ist mit Ablauf des 31.10.2022 beendet. Soweit Sie den Zählerstand bisher noch nicht abgegeben haben, erhalten Sie letztmalig die Möglichkeit, diesen uns
noch bis spätestens 04.11.2022 mitzuteilen.
Zählerstände, die nach dem 04.11.2022 eingehen werden von uns nicht mehr zur Abrechnung berücksichtigt. Zur Durchführung der Abrechnung erfolgt sodann eine Schätzung durch die gebührenerhebende Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass nach dem 31.10.2022 keine Online-Eingabe der Zählerstände mehr möglich ist.
Im Rahmen der ab 01.11.2022 geltenden Tarifänderung bei den Verbrauchsgebühren, werden Ihre vierteljährlichen Abschläge für das Abrechnungsjahr 2022/2023 automatisch auf die geltenden Verbrauchsgebührentarife angepasst.
Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenverwaltung