Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan

Vollzug des Baugesetzbuchs – Bauleitplanung der Gemeinde Issigau


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issigau gem. § 3 und § 4 BauGB –

Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden zur Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Issigau hat in der Sitzung am 08.11.2021 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde am 05.05.2023 ortsüblich bekanntgegeben und fand in der Zeit vom 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen, in der Gemeindeverwaltung behandelt, fachlich beurteilt und in den Planentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie die Begründung eingearbeitet. Die Änderungen und Ergänzungen wurden dem Gemeinderat am 18.09.2023 vorgestellt und von diesem beschlossen.

Bekanntmachung der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 und § 4 BauGB:

In der Sitzung am 18.09.2023 hat der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 BauGB) sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 BauGB) für das Verfahren der Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan mit Stand vom 16.08.2023 sowie die textliche Begründung sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg ab dem 09.10.2023 bis zum 10.11.2023 einsehbar unter

https://www.vg-lichtenberg.de/gemeinde-issigau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan-mit-landschaftsplan/

Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar in den Rathäusern der Stadt Lichtenberg und der Gemeinde Issigau.

Öffnungszeiten des Rathauses Lichtenberg:

Mo.      08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:30 Uhr

Di.       08:00 bis 12:00 Uhr

Mi.       08:00 bis 12:00 Uhr

Do.      08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:30 Uhr

Fr.       08:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Rathauses Issigau:

Mo.      08:15 bis 12:00 und 17:00 bis 18:30 Uhr

Di.       08:15 bis 12:00 Uhr

Mi.       08:15 bis 12:00 Uhr

Do.      08:15 bis 12:00 Uhr

Fr.       08:15 bis 12:00 Uhr

In diesem Zeitraum können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen und Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.

Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:

Gemeinde Issigau

Dorfplatz 2

95188 Issigau

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen erachtet die Gemeinde Issigau im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB als wesentlich, weshalb diese ebenfalls Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind:

- Regierung von Oberfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Schreiben vom 15.06.2023

- Landratsamt Hof, Schreiben vom 15.06.2023

- Wasserwirtschaftsamt Hof, Schreiben vom 16.06.2023

Issigau, 26.09.2023


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issigau gem. §§ 2 Abs.1 und 3 Abs.1 BauGB –Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Issigau hat in der Sitzung am 08.11.2021 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Ziel und Zweck der Planung:

„Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.“ BauGB §1 (1)

„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ BauGB §5 (1)

„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.“ BauGB §1 (7)

Der Landschaftsplan wird in den Flächennutzungsplan integriert. „Die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf der Grundlage der Landschaftsrahmenpläne für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen, für Teile eines Gemeindegebiets in Grünordnungsplänen dargestellt. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.“ BNatSchG §11 (1)

In mehreren Gesprächen mit dem Bürgermeister, der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro iF ideenFinden GmbH wurden die Inhalte und gesetzlichen Vorgaben des zukünftigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan besprochen und dem Gemeinderat in der Sitzung am 30.01.2023 vom Planungsbüro erläutert.

Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung:

In der Sitzung am 27.03.2023 hat der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§4 BauGB) für das Verfahren der Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

Die Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie die textliche Begründung sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg ab dem 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 einsehbar unter

https://www.vg-lichtenberg.de/gemeinde-issigau/bauleitplanung/flaechennutzungsplan-mit-landschaftsplan/

Im gleichen Zeitraum sind die Unterlagen ebenfalls einsehbar in den Rathäusern der Stadt Lichtenberg und der Gemeinde Issigau.

Öffnungszeiten des Rathauses Lichtenberg:

Mo.      08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:30 Uhr

Di.       08:00 bis 12:00 Uhr

Mi.       08:00 bis 12:00 Uhr

Do.      08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:30 Uhr

Fr.       08:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Rathauses Issigau:

Mo.      08:15 bis 12:00 und 17:00 bis 18:30 Uhr

Di.       08:15 bis 12:00 Uhr

Mi.       08:15 bis 12:00 Uhr

Do.      08:15 bis 12:00 Uhr

Fr.       08:15 bis 12:00 Uhr

In diesem Zeitraum können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen und Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.

Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:

Gemeinde Issigau

Dorfplatz 2

95188 Issigau

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Issigau, 05.05.2023