Schöffenwahl 2024 bis 2028

02. Februar 2023 : Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen – Vorschlagsliste – Stadt Lichtenberg und Gemeinde Issigau
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In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Dabei hat die Stadt Lichtenberg mindestens vier (4) Personen,

die Gemeinde Issigau mindestens drei (3) Personen zu benennen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 6. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus Lichtenberg, Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg, Zimmer 1, bzw. Rathaus Issigau, Dorfplatz 2, 95188 Issigau, Kanzlei.

Vordrucke und weiter Informationen sowie die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie unter: www.vg-lichtenberg.de, Weitere allgemeine Informationen unter https://schoeffenwahl2023.de

Lichtenberg, 03.02.2023

 

Gemeinhardt

Gemeinschafsvorsitzender